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    Geistiges Eigentum und Wettbewerb

Rechtsanwalt Carsten Schröder

Ich bin als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierter Datenschutzbeauftragter überwiegend in dem Bereich Werbung, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie des Designschutzes tätig und berate internationale Konzerne und den Mittelstand aus den verschiedenen Branchen, insbesondere aus der Unterhaltungselektronik, der Möbelindustrie, dem Bereich Automotive, dem Bereich der Design- und Geschenkartikel, der Medizintechnik sowie dem Bereich Spielekonsolen und Online-Spielen.

Schwerpunkte

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Design

Gerade für innovative und kreative tätige Unternehmen wird der effektive Schutz ihrer Produkte vor Nachahmungen immer wichtiger. In diesem Zusammenhang spielt neben dem eingetragenen Design nicht nur das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine maßgebliche Rolle, sondern auch mögliche Rechte aus dem Marken-, Wettbewerbs- sowie Urheberrecht. Daher ist ein ganzheitlicher Ansatz mit Erfahrungen in allen Bereichen des Produktschutzes von besonderer Wichtigkeit. Ich gewährleiste eine Schutzrechtsstrategie unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte des effektiven Produktschutzes im Rahmen der Anmeldungen und Verwaltung der Schutzrechte und besitze in der Abmahnung und in den gerichtlichen Verfahren gegenüber Nachahmungen und Produktfälschungen eine jahrelange Erfahrung. Außerdem gewinnt das Urheberrecht durch die Digitalisierung sowie im Bereich der angewandten Kunst eine immer größere Bedeutung. Mein Beratungsspektrum reicht von der Gestaltung von Lizenz- und Vertriebsverträgen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

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Vertrieb

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bereich des Vertriebsrechts ist der gesamte Bereich des E-Commerce mit seinen speziellen Anforderungen im Hinblick auf B2B und B2C einschließlich aller datenschutzrechtlicher Aspekte. Ich befasse mich mit der Gestaltung von sämtlichen Vertriebsverträgen, insbesondere Vertragshändlerverträgen, Franchiseverträgen, Handelsvertreterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Kartellrecht spielt nicht nur im Bereich der Fusionskontrollen, sondern auch in Vertriebs- Lizenz-, sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen eine ebenso wichtige Rolle wie bei der Gestaltung von Bonus- und Rabattvereinbarungen. Einer der wichtigsten Fragen in jüngerer Vergangenheit ist die mögliche Begrenzung oder gar der Ausschluss des Vertriebs von Markenprodukten über Online-Plattformen sowie die Darstellung in Preisvergleichsseiten. Angesichts möglicher Sanktionen, aber auch des Risikos der zivilrechtlichen Unwirksamkeit von kartellrechtswidrigen Vertragsklauseln, berate ich sie bei der Vertragsgestaltung und Verhandlung.

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IT-Recht

Ich betreue meine Mandanten auch im komplexen Recht der Informationstechnologie, indem urheber-, marken- und vertragsrechtliche Fragen stellen und zusammentreffen. Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Verträgen über die Erstellung und Überlassung von Soft- und Hardware sowie Outsourcingverträgen. Der Datenschutz auf der einen und die Daten als handelbare Ware auf der anderen Seite geraten im digitalen Zeitalter immer häufiger in einen Interessenkonflikt. Ich verfolge als zertifizierter Datenschutzbeauftragte in meiner Beratung einen ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten und der Verwirklichung neuer Werbeformen im Online-Marketing, bei dem die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten insbesondere bei verschiedenen Tracking-Maßnahmen ebenso unerlässlich ist wie im Social-Media-Bereich bei der zielgruppenoptimierten Werbung.

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Technik und Know-How

Ich habe zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zu Geschäftsgeheimnissen geführt, da das Know-How ist in allen Bereichen ein wichtiger Vermögensgegenstand von Unternehmen ist. Es umfasst nicht nur technisches und wirtschaftliches Spezialwissen und Datenbestände wie Kundendaten oder Preisinformationen, sondern ist auch der Schlüssel für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und für Wettbewerbsvorteile im Markt. Im Bereich des Patentrechts und Gebrauchsmusters berate ich im Vorfeld über Risiken einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie über die Patentfähigkeit einer Erfindung und vertrete meine Mandanten bei Verletzungsprozessen. Außerdem unterstütze ich unsere Mandanten bei der rechtlich, einwandfreien Gestaltung der organisatorischen Abläufe und der vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie bei der Anwendung der Vergütungsrichtlinien im Arbeitnehmererfinderrecht. Hier arbeite ich vertrauensvoll mit spezialisierten Patentanwaltskanzleien zusammen.

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Kennzeichen

Ich betreue meine Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Markenrechts, angefangen von der Entwicklung einer Markenstrategie, über das Eintragungsverfahren bis hin zur Überwachung und Durchsetzung der Rechte in Markenrechtsstreitigkeiten. Neben jahrelanger Erfahrung in den Verfahren vor der Markenämtern, kann ich Sie mit einem internationalen Netzwerk an Kollegen auch bei internationalen Markenrechtsstrategien und dem Relaunch von Markenauftritten unterstützen. Hinzu kommt meine Erfahrung vor Gericht durch eine hohe Anzahl gerichtlicher Streitigkeiten über Markenrechtsverletzungen. Neben den Marken existieren einer Reihe weiterer Kennzeichenrechte wie etwa die Firma und andere geschäftliche Bezeichnungen oder Titelschutzrechte. Diese Unternehmenskennzeichen haben zwar den Sinn, auf das Unternehmen und nicht auf deren Produkte oder Dienstleistung hinzuweisen. Gleichwohl ist es unerlässlich im Rahmen einer umfassenden Schutzstrategie auch die Unternehmenskennzeichen neben den Produktkennzeichen einzubinden, um eine sachgerechte Gesamtstrategie mit dem optimalen Schutz für das Unternehmen und seine Produkte bzw. Dienstleistungen zu erreichen. In der Regel ist es sinnvoll, alle Kennzeichenrechte in eine sachgerechte Gesamtstrategie einzubinden und sicherzustellen, dass auch die Rechte an Namen, Firmen und sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen wie Domains geschützt sind.

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Werbung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung werden im Wesentlichen durch das Wettbewerbsrecht sowie das Datenschutzrecht vorgegeben. Das gilt auch für das Online-Marketing einschließlich des Direkt-Marketings. Das Wettbewerbsrecht bestimmt den Inhalt, Zeitpunkt und Ort, an dem Informationen bei Werbekampagnen wie Gewinnspielen, Rabattaktionen, und Kundenbindungssystemen durch den Werbenden mitgeteilt werden müssen. Außerdem regelt es die Zulässigkeit von Schleichwerbungen, vergleichenden oder diskriminierenden Werbungen. Das Wettbewerbsrecht wird durch gerichtliche Entscheidungen geprägt, sodass für die Entwicklung von Werbekampagnen, aber auch gerichtliche Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit der Werbung Erfahrungswerte eine maßgebliche Rolle spielen. Ich betreue seit langen Unternehmen und Werbeagenturen in allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und übernehme die Überprüfung von Werbe- und Marketingmaßnahmen zur Vermeidung von Abmahnungen Dritter. Die Berichtserstattung über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ereignisse im Fernsehen, Hörfunk, Presse oder Internet führt oftmals zu Streitigkeiten zwischen den von der Berichtserstattung Betroffenen und den Medien. Dies gilt zunehmend auch für die Bewertung von Produkten und Unternehmen im Internet. In diesem Bereich spielt nicht nur die rechtliche Bewertung unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit, sondern auch die Vermeidung von negativen Reaktionen im Online-Bereich, insbesondere auf den sozialen Netzwerken, eine wichtige Rolle. Auch hier verfüge ich über ausgewiesene Expertise.

Kooperation

Ich kooperiere eng mit der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch, in deren Hanauer Standort ich meine Kanzleiräume unterhalte.

Ludwig Wollweber Bansch ist eine Wirtschaftskanzlei mit einem breiten Beratungsspektrum, zu dem unter anderem das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und Steuerrecht gehört.

Zusätzliche pflege ich auf internationaler Ebene enge Kontakte zu auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien, von deren Expertise ich mich aus intensiver und langjähriger Zusammenarbeit selbst überzeugt habe.