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Patentrecht

Was ist ein Patent?

Patente schützen technische Erfindungen. Die Bedeutung eines Patents besteht vor allem darin, innovative Produkte oder Verfahren vor unerwünschten Nachahmungen zu schützen.

Grundgedanke des Patentschutzes ist es, den Erfinder durch die Gewährung eines zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Monopols für seine Innovation zu belohnen. Gleichzeitig erfüllen Patente aber auch eine wichtige Informations- und Anreizfunktion. Durch die Veröffentlichung der Patentanmeldung werden Dritte zu weiteren Innovationen angeregt.

Der Patentinhaber kann seine Erfindung selbst verwerten und sich durch das Patent während dessen Laufzeit eine exklusive Position am Markt sichern. Patente können durch Verkauf oder Lizenzierung aber auch wirtschaftlich verwertet werden.

Patente erfüllen außerdem eine wichtige Rolle im Bereich des Technologie-Transfers und der Forschung und Entwicklung. Denn sie können helfen, Partner für weitere Entwicklungen und Kooperationen zu finden öffentliche Fördermittel zu erhalten.

Was ist bei der Anmeldung eines Patents zu beachten?

 

Recherche

Im Vorfeld einer neuen technischen Entwicklung sollten Sie in jedem Fall eine Recherche nach dem Stand der Technik durchführen oder durchführen lassen. Dies schon deshalb, um teure Doppelentwicklungen zu vermeiden, aber auch deshalb, um keine Rechte Dritter zu verletzen.

Patentfähigkeit

Patentierbar sind grundsätzlich Erfindungen aus allen technischen Gebieten. Grundvoraussetzungen für die Patentierung einer Erfindung ist allerdings die Erfüllung folgender Kriterien:


Neuheit

Erstens muss eine Erfindung neu sein. Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der Erfindung zum Patent in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann auch bei mündlichen oder schriftlichen Beschreibungen oder bei einer Benutzung in der Öffentlichkeit oder Präsentation auf einer Ausstellung der Fall sein.

Auch Informationen, die der Erfinder selbst veröffentlicht hat, zählen zum Stand der Technik. Es muss daher darauf geachtet werden, die Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.


Erfinderische Tätigkeit

Zweitens muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen. Die zum Patent angemeldete Innovation muss sich in ausreichendem Maß von dem Stand der Technik abheben. Diese Voraussetzung ist immer dann kritisch, wenn sich die Neuerung nur geringfügig vom Stand der Technik abhebt und für den Fachmann naheliegend ist.


Gewerbliche Anwendbarkeit

Drittens muss eine Erfindung gewerblich anwendbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfindung auf irgendeinem technischen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.

Technizität

Viertens muss es sich bei der Erfindung um eine technische Erfindung handeln. Was eine technische Erfindung ist, ist gesetzlich nicht definiert, da Wissenschaft und Forschung den Bereich dessen, was patentiert werden kann, immer wieder neu definieren. Ausdrücklich nicht patentierbar sind beispielsweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, ästhetische Formschöpfungen oder Tierarten und Pflanzensorten. Hier kann die Anmeldung anderer Schutzrechte hilfreich sein.

 

Internationaler Schutzumfang

Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden. In Deutschland angemeldete und von dem Deutschen Patentamt erteilte Patente gelten also nur in Deutschland. Entsprechendes gilt grundsätzlich für alle anderen Staaten.

Daneben besteht die Möglichkeit, bei dem Europäischen Patentamt ein eigenständiges europäisches Patenterteilungsverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen. Diese ermöglicht die Beantragung von Patenten für die insgesamt 36 Vertragsstaaten. Die auf der Grundlage dieses Übereinkommens erteilten Patente gelten jedoch nicht einheitlich für alle Vertragsstaaten. Vielmehr zerfällt das Europäische Patent nach der Erteilung in einzelne nationale Schutzrechte.

Weiter besteht die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT). Die PCT-Anmeldung stellt ein Bündel mehrerer Anmeldungen dar, das sich im Verlaufe des Verfahrens in den einzelnen Staaten zu jeweils nationalen Erteilungsverfahren aufspaltet und zu nationalen Schutzrechten führt.

Schließlich wird es voraussichtlich im Jahr 2014 möglich sein, die Erteilung eines einheitlichen Europäischen Patents zu beantragen. Die hierzu notwendigen internationalen und nationalen Regelungen sind aber noch nicht abschließend verabschiedet.

 

Schutzdauer

Der Schutz eines Patents beträgt grundsätzlich höchstens 20 Jahre, beginnend mit der Anmeldung des Patents bei dem Deutschen Patent- und Markenamt.

 

Was kostet der Patentschutz?

Die Kosten für einen Patentschutz sind stark von dem jeweiligen Einzelfall und vor allem vom internationalen Schutzumfang abhängig. Grundsätzlich kann folgendes festgehalten werden:

Die Anmeldung eines Patents in Deutschland ist ab ca. € 2.000,– bis € 3.000,– einschließlich der Anmeldegebühren zu realisieren. Bei einer umfassend angelegten Patentstrategie zum Erreichen eines globalen Patentschutzes in allen wichtigen Industrienationen können aber auch Kosten in sechsstelliger Höhe entstehen. Gerne erarbeite ich mit Ihnen eine individuelle Anmeldestrategie und ein individuelles Angebot. Hierzu arbeite mit verschiedenen Patentanwälten aus den verschiedenen Spezialbereich zusammen.

 

Was ist bei einer Verletzung eines Patents zu unternehmen?

Überwachung
Ist ein Patent eingetragen, liegt es grundsätzlich in der Verantwortung des Inhabers, das Patent gegen Verletzungen zu schützen.

Es ist daher von grundlegender Bedeutung, den Markt und die Wettbewerber zu beobachten, um Patentverletzungen möglichst frühzeitig aufzuspüren. Außerdem kann es sinnvoll sein, einzelne Wettbewerber oder technische Gebiete auch Neuanmeldungen zu überwachen.

Maßnahmen
Wird ein Patent durch Dritte angemeldet, das in den Schutzbereich eines bestehenden Patents eingreift, oder werden patentverletzende Produkte aufgefunden, müssen die erforderlichen Schritte zum Schutz des Patents eingeleitet werden.
Bei der Erteilung eines unerwünschten Patents ist es in aller Regel sinnvoll, Einspruch gegen die Erteilung des Patents einzulegen.

Sind patentverletzende Produkte Dritter auf dem Markt, ist in aller Regel eine Abmahnung und, wenn diese nicht zu der Einstellung der Verletzung führt, die Einleitung gerichtlicher Schritte notwendig.

 

Gebrauchsmusterrecht

Neben einem Schutz als Patent kommt bei technischen Erfindungen auch der Schutz als Gebrauchsmuster in Betracht. Anders als beim Patent prüft das Deutsche Patent- und Markenamt die sachlichen Voraussetzungen für einen Schutz nur in eingeschränktem Umfang. So werden die Kriterien Neuheit, erfinderische Leistungen und gewerbliche Anwendbarkeit keiner Prüfung unterzogen.

Der eingeschränkte Prüfungsumfang hat zur Folge, dass Gebrauchsmuster im Verletzungsfall schwieriger durchsetzbar sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Gebrauchsmuster nur eine Schutzdauer von 10 Jahren haben. Vorteilhaft sind allerdings die gegenüber dem Patent geringeren Kosten.

 

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht birgt oft unterschätzte Risiken. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlich, einwandfreien Gestaltung der organisatorischen Abläufe und der vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie bei der Anwendung der Vergütungsrichtlinien.

 

Know-How

Know-How ist in allen Bereichen ein wichtiger Vermögensgegenstand von Unternehmen und umfasst nicht nur technisches und wirtschaftliches Spezialwissen und Datenbestände wie Kundendaten oder Preisinformationen, sondern ist auch der Schlüssel für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und für Wettbewerbsvorteile im Markt. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, durch gezielte organisatorische und rechtliche Maßnahmen und die Entwicklung einer Schutzstrategie für eine angemessene Absicherung ihres Know-Hows zu sorgen. Dies gilt insbesondere nach der europäischen Harmonisierung durch die Richtlinie zum Know-How Schutz und die Umsetzung durch das Geschäftsgeheimnisgesetz in Deutschland.