Vertrieb

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E-Commerce

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Vertriebsrechts ist der gesamte Bereich des E-Commerce mit seinen speziellen Anforderungen im Hinblick auf B2B und B2C einschließlich aller datenschutzrechtlicher Aspekte.

Der Online-Handel ermöglicht es grenzüberschreitend alle Waren zu jeder Zeit anzubieten und zu verkaufen. Dieser Freiheit stehen allerdings eine Vielzahl an nationalen und internationalen Regularien gegenüber, die Händler bzw. Online-Shop- Betreiber beachten müssen und häufig Gegenstand von Abmahnungen sind.

Ich unterstütze und berate Sie dabei Ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten und alle rechtlichen Vorgaben wie Impressum, AGB, Datenschutz, Informations- und kennzeichnungspflichten zu beachten, um das Abmahnrisiko zu minimieren. Bei den einzuhaltenden Vorgaben für einen Online-Shop handelt es sich zumeist um Vorgaben, welche fast ausschließlich auf Verordnungen der Europäischen Union zurückzuführen sind und dementsprechend in ganz Europa gelten. Die Beachtung dieser Vorgaben, insbesondere der Impressumspflicht, der Widerrufsbelehrung und der Hinweise auf die OS-Streitbeilegungsplattform sind neben der richtigen Darstellung des Verkaufspreises die häufigsten Abmahngründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Hier gilt es bereits bei der Gestaltung des Online-Shops die rechtlichen Fallstricke zu erkennen und zu umgehen.

Neben dem Vertrieb über den eigenen Online-Shop ist der Vertrieb auf Verkaufsplattformen wie Amazon besonders attraktiv. Allerdings birgt der Vertrieb über die Market-Place Plattform von Amazon aufgrund der Struktur der Amazon Plattform und der Abhängigkeit vom Unternehmen Amazon auch ganz spezielle Risiken, welche Sie mit unserer Hilfe vermeiden können. So gibt es nicht nur immer wieder Streitigkeiten über die von Amazon eingeführte Keyword-Advertising Kampagne, welche sich in Anlehnung an die Google-Ads zusehender Beliebtheit erfreut, aber gleichzeitig ähnliche Probleme im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts mit sich bringt wie bei Google. Zum einen kommt es immer wieder zu wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen aufgrund von falschen oder unvollständigen Produktbeschreibungen und Preisangaben sowie der Einblendung urheberrechtswidriger Bilder. Problematisch ist dies bei Amazon insbesondere deswegen, weil der einzelne Händler nicht unbedingt die Kontrolle für sämtliche Inhalte der Produktseite hat und insofern über das Marken- und Wettbewerbsrecht für etwas haftet, was er selbst nicht kontrollieren kann. Allerdings ist diese Haftungszurechnung nicht auf das Urheberrecht übertragbar, was wir in einem Grundsatzverfahren gegen Amazon geklärt haben.

In Anbetracht der Bedeutung der Rechtsprechung zu der Haftung der Amazon-Marketplace-Händler aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten empfiehlt sich eine vorherige Überprüfung der eigenen Produktseite sowie des eigenen Warensortiments, um das Abmahnrisiko zu senken. Hierbei unterstütze ich Sie gern.

 

Stationärer Handel

Ich befasse mich mit der Gestaltung von sämtlichen Vertriebsverträgen, insbesondere Vertragshändlerverträgen, Franchiseverträgen, Handelsvertreterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang löse ich zahlreiche Probleme aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten für meine Mandanten.

Ich bin aufgrund meines ausgeprägten Verständnisses für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen bei der bestmöglichen Strukturierung der Vertriebswege zu beraten. Mein Leistungsspektrum erfasst folgende Leistungen:

– Rechtliche Strukturierung nationaler und internationaler Vertriebssysteme

– Beratung zu Lizenzen bzw. Lizenzverträgen

– Beratung im Kartellvertriebsrecht

– Beratung zu Handelsvertreter-, Franchise- sowie Vertragshändlerverträgen

– Beratung zu Produktentwicklungs- und Lieferverträgen

– Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Verkaufsbedingungen und Einkaufsbedingungen

 

Kartellrecht

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt das Kartellrecht und verhindert die Anhäufung bzw. den Missbrauch von übermäßiger Marktmacht. Das Kartellrecht stellt also sicher, dass ein Wettbewerb überhaupt stattfinden kann. Zentrale Regelungen des Kartellrechts im GWB sind beispielsweise das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, die Fusionskontrolle und das Vergaberecht. Das Kartellrecht hat auch für den europäischen Binnenmarkt eine zentrale Bedeutung, weshalb die europäische Kommission als europäische Kartellbehörde agiert. Das deutsche Kartellrecht ist dem europäischen Kartellrecht angenähert. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen werden jedoch dann nach europäischem Recht beurteilt, wenn sie geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen.

 

Kartellrechtsverstöße

Das Kartellverbot soll aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen und Absprachen Einhalt gebieten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ein Kartell ist eine Vereinbarung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Das Kartellrecht schützt den freien Leistungswettbewerb und verhindert zum Beispiel Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, zu denen auch Preisabsprachen, Absprache über Produktionsmengen, Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen sowie Boykottaufrufe gehören.

 

Eigenbewertung

Es ist die Pflicht eines jeden Unternehmens, selbst zu prüfen, ob sein Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Das ist oft nicht leicht, da die Bewertung häufig von den Marktanteilen der beteiligten Unternehmen abhängen, welcher wiederum regelmäßig schwierig zu bestimmen sind. So ist entscheidend, ob ein Hersteller eines Sofas im Möbelbereich die Marktanteile im Markt der Sofas, der Sitzmöbel oder der Polstermöbel zugrunde legt.

Des Weiteren überwachen die Kartellbehörden den Markt und Zusammenschlüsse. Diese sogenannte Fusionskontrolle soll unternehmerische Monopolstellungen durch wettbewerbsbeschränkende Marktstellung verhindern, welche eintreten, wenn zwei Unternehmen nach einem Unternehmenskauf fusionieren und dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen.

Zusätzlich dient das Missbrauchsverbot aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Verhinderung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung von marktbeherrschenden Unternehmen. Dieses Verbot verpflichtet Unternehmen mit einem Marktanteil von einem Drittel und mehr zur Fairness gegenüber ihren Konkurrenten und verbietet Diskriminierungen. So darf beispielsweise ein Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedliche Preise oder Konditionen von Zulieferern oder Abnehmern verlangen.

 

Rechtsfolgen

Kartellverstöße bergen erhebliche Risiken. Hierzu zählen die Nichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen, strafrechtliche Sanktionen und Abmahnungen von Konkurrenten. Die besondere Gefährlichkeit besteht darin, dass Kartellrechtsverstöße nicht nur bei dem Kartellamt angezeigt werden können, sondern auch durch einen Wettbewerber abgemahnt werden können. In den Verfahren vor den Kartellämtern drohen des Weiteren Bußgelder. Hierbei beträgt die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen bis zu einer Million Euro. Die Unternehmen können zusätzlich mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden.

Meine Leistungen zum Thema Kartellrecht beinhalten:

– Beratung in allen Fragen zum Vertriebskartellrecht

– Beratung zu Fragen von Boykottaufrufen

– Beratung zu Strategien zu Vermeidung von Kartellrechtsverstößen

– Prüfung und Durchsetzung kartellrechtswidrigen Verhaltens im Wege von Abmahnungen